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---- Einführung ----

E

Die Bewertung einer Immobilie ist für den Auftraggeber oft von besonderer Bedeutung, da es in der Regel um hohe Vermögenswerte geht.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertungen ist daher das oberste Gebot, einen korrekten Wert festzustellen, welcher die technischen, rechtlichen und ökonomischen Einflüsse berücksichtigt. Hierfür ermitteln wir für Sie den Verkehrswert bzw. Marktwert Ihrer Immobilie in Form eines Gutachtens.

Der Verwendungszweck eines Gutachtens ist vielfältig. Vor allem bei Vermögensauseinandersetzungen, steuerlichen Fragestellungen, Erbschaften sowie An- und Verkaufsprozessen ist eine korrekte Wertermittlung sinnvoll. Auch für die Ermittlung von Versicherungs- und Beleihungswerten sollten Sie auf einen Sachverständigen zurückgreifen.

Je nach Auftrag ist ein Kurz- oder Vollgutachten ratsam. Die Wertermittlung erfolgt nach aktuellen Gesetzten und Richtlinien, wie bspw. dem § 194 des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).


---- LEISTUNGEN ----

L

Markt- und Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Beleihungswertermittlung nach BelWertV
Überprüfung und Plausibilisierung von Gutachten Dritter
Kurzgutachten
Bewertung von sog. Dienstbarkeiten
(z. B. Wegerecht)
Stellungnahmen zu Immobiliensachverhalten
Ermittlung von Grundsteuern
(Neuregelung ab 2025)
Analysen jeglicher Art (Marktanalyse / Standortanalyse etc.)

---- Objekte ----

O

Jede Immobilie ist einerseits eine komplexe technische Konstruktion und andererseits ein Objekt verschiedener Markteinflüsse, wie Mietentwicklungen und Investitionsverhalten. Daher sind für die Bewertung von Immobilien technischer und kaufmännischer Sachverstand unerlässlich.

Bei der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken haben wir unsere Expertise auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:

Häuser

Häuser

  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
Wohnungen

Wohnungen

  • Eigentumswohnungen
  • Studentenapartments
  • Sonstige Apartments
Grundstücke

Grundstücke

  • Baugrundstücke
  • Ackerland
  • Forst- und Grünland
Analysen

Analysen

  • Regionale Immobilienmarktanalysen
  • Standortanalysen
  • Kauf- und Mietwertanalysen

---- Bewertungs­prozess ----

B

Persönliche Werte wie Kompetenz, Zuverlässigkeit und Partnerschaft bestimmen unser Handeln und beschreiben dabei die Einstellung und die Art und Weise, wie wir den Ansprüchen unserer Kunden gerecht werden. Weiter ist für eine fachgerechte Wertermittlung ein strenges methodisches Vorgehen von besonderer Bedeutung, um gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Der Bewertungsprozess sieht wie folgt aus:

  1. Abstimmung über Zweck und Umfang des Gutachtens
  2. Beschaffung und Prüfung relevanter Dokumente
  3. Prüfung der technischen Gegebenheiten des Gebäudes
  4. Analyse der Nutzungssituation und Mietverträge
  5. Potential- und Risikoanalyse in Bezug auf mögliche Werteinflüsse
  6. Berechnung des Wertes
  7. Abgleich des ermittelten Wertes anhand des Marktgeschehens
  8. Erstellen eines nachvollziehbaren schriftlichen Gutachtens
Bewertungsprozess

---- Auftraggeber ----

A

Unsere Leistungen zur Wertermittlung sind sowohl für Privatpersonen, als auch institutionelle Kunden interessant. Hierzu zählen:

  1. Geschäfts- und Privatkunden
  2. Banken und Versicherungen
  3. Unternehmen mit Immobilienbestand
  4. Investoren
  5. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Vermögensverwalter
  6. Öffentliche Auftraggeber

Unsere räumliche Expertise für unsere Kunden erstreckt sich über das Oldenburger Münsterland. Gerade im ländlichen Bereich ist spezielles Know-How und eine solide Datenbasis gefragt. Hier decken wir die Landkreise Cloppenburg und Vechta vollständig ab. Für Bewertungen im übrigen Niedersachsen sprechen Sie uns ebenfalls gerne an.


---- Profil ----

P

HypZertIngenieurkammer Niedersachsen

Für eine korrekte Bewertung von Immobilien sind technische und kaufmännische Fachkenntnisse notwendig. Als Sachverständige besitzen wir kombinierte Qualifikationen. So sind wir handwerklich ausgebildet und haben weiterführende Studienabschlüsse im Bau- und Immobilienwesen.

Weiter liegt eine Zertifizierung der HypZert GmbH vor, welche in der Branche als ein besonders wichtiges Qualitätsmerkmal gilt.


---- Honorar ----

H

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem ermittelten Marktwert der Immobilie. Grundsätzlich kann mit Kosten in Höhe von 0,5 % bis 1 % des Marktwertes gerechnet werden. Da jede Immobilie einen Einzelfall darstellt und Erschwernisse bei der Bewertung anfallen können, wie spezielle Rechte und Belastungen (z. B. Altlasten), werden hierfür zzgl. des Grundhonorars vorbestimmte Zuschläge fällig.

Gerne bieten wir Ihnen auch einen Pauschalpreis an. Dies ist vor allem bei Kurzgutachten oder Standard Einfamilienhäusern sinnvoll. Für Auslagen, Gebühren von Ämtern oder gefahrene Kilometer erheben wir keine zusätzlichen Kosten. Die Grundlagen für die Berechnung des Honorars werden vor Durchführung des Auftrags schriftlich im Vertrag über die Gutachtenerstellung festgelegt. Gerne informieren wir Sie über die Berechnungsmethodik für Ihren individuellen Anwendungsfall.

Honorar

---- KONTAKT ----

K